Balkone, Terrassen, Eigengärten

Die Balkone, Loggien und Terrasse müssen bitte von ihren jeweiligen Benützern gepflegt und gereinigt werden, insbesondere ist das Unkraut in den Fugen zwischen den Betonplatten - soweit vorhanden - aus Gründen des Schutzes der Isolierung zu entfernen! Die Ausgangstüren auf Terrassen sind im Winter von lagerndem Schnee freizuhalten. Um ein Herabstürzen von "Lawinen" und damit Gefährdung von Personen zu verhindern sowie Beschädigungen am Haus bzw. darunter liegenden Wohnungen zu vermeiden, sind Schneehauben und Eiszapfen zu entfernen. Falls diese Beseitigung nicht selbst erledigt werden kann, muss dies unverzüglich der Hausverwaltung gemeldet werden!

Die Oberfläche der Balkon- und Loggiaplatten wurde beschichtet und ist somit wasserabweisend. Aufgrund dessen ist die Verlegung von verklebten Bodenbelägen (z.B. Fliesen) nicht möglich.

Weiteres wird darauf hingewiesen, dass die Loggiageländer auf eine Höhe ab Fußbodenoberkante von ca. 101cm montiert wurden. Es dürfen keine Bodenbeläge verlegt werden, die mehr als 1cm Stärke aufweisen, da ansonsten die seitens Wiener Bauordnung geforderte Mindesthöhe des Geländers von 100cm nicht mehr gegeben ist!

Sämtliche Kontrollschächte (Gullys) sowie Regensinkkästen sind - sofern vorhanden - jährlich mindestens 2x zu reinigen (1x Frühjahr, 1x Herbst) bzw. laufend zu kontrollieren, sodass ein ungehinderter Ablauf des Niederschlagswassers gewährleistet bleibt.

Eine Pflanzung in den Mietergärten des Erdgeschoßes von großen Sträuchern und Bäumen ist nicht gestattet, da sich unter der Begrünung der Mietergärten die Isolationsebene (Abdichtung) befindet.
Eine Bepflanzung kann die Abdichtung beschädigen, was zu Feuchteschäden im Kellerbereich führen kann.

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